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Das OLG Köln hat die Berufung des Klägers gegen die Abweisung seiner Klage auf Schadenersatz- und Feststellungsansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines PKW mit Diesel-Motor zurückgewiesen. Die Klage wurde abgewiesen, da die Beklagte nicht als Herstellerin des Motors und somit nicht als passivlegitimiert angesehen wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |