|
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller aus §§ 826, 31 BGB wegen sittenwidriger Schädigung im Dieselskandal kann verjährt sein, wenn der Käufer bereits 2015 Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen hatte. In diesem Fall kann dem Käufer jedoch ein Anspruch aus § 852 Satz 1 BGB auf Zahlung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs zustehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |