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Ein Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung im Diesel-Abgas-Skandal setzt eine schlüssige Darlegung voraus, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung gerade in dem streitgegenständlichen Fahrzeug verbaut ist und die Beklagte den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Ein allgemeiner Verdacht oder die Übertragung von Feststellungen zu anderen Motortypen genügen hierfür nicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |