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Das OLG Hamm hat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld zurückgewiesen, mit dem der Kläger Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in einem Dieselfahrzeug begehrte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |