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Das OLG Köln hat im Rahmen des Dieselabgasskandals entschieden, dass das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einer vom Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 eingestuften Software (hier: Strategie A im VW Touareg 3.0 l V6 TDI) sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB sein kann und einen Schadensersatzanspruch des Käufers begründet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |