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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 21.10.2019, betreffend die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Dieselfahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung und Schadensersatzansprüche, wurde zurückgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |