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Sind deliktische Ansprüche des Erwerbers eines vom "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeuges gegen den Hersteller verjährt, so kommt ein Anspruch aus § 852 S. 1 BGB in Betracht. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um den Kauf eines Neuwagens gehandelt hat. (Leitsätze des Gerichts) |