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Ein Ablehnungsschreiben der Rechtsschutzversicherung wegen fehlender Erfolgsaussichten ist unzureichend, wenn der Hinweis auf die Kostentragungspflicht im Schiedsgutachterverfahren fehlerhaft ist. Für die Beurteilung hinreichender Erfolgsaussichten dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden; sie bestehen bereits, wenn der Rechtsstandpunkt der Partei für vertretbar gehalten wird und die Möglichkeit der Beweisführung besteht, auch bei schwierigen Rechts- und Tatfragen im Zusammenhang mit der Diesel-Abgas-Problematik. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |