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Das OLG Hamm beabsichtigt, die Berufung gegen die Klageabweisung im Diesel-Abgasskandal zurückzuweisen, da eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) durch den Fahrzeughersteller bezüglich des Thermofensters oder anderer Abschalteinrichtungen nicht feststellbar sei. Insbesondere fehle es an einem Schädigungsvorsatz, da die Gesetzeslage in vertretbarer Weise ausgelegt worden sein könnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |