|
Ein Schadensersatzanspruch wegen des Kaufs eines Kraftfahrzeuges mit einem VW EA 288 Dieselmotor, der angeblich mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen ist, besteht nicht. Die Berufung des Klägers gegen die Klageabweisung des Landgerichts hat in der Sache keinen Erfolg. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |