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Das OLG Düsseldorf hat die Klage eines Käufers auf Erstattung des Kaufpreises für ein gebrauchtes BMW Dieselfahrzeug (Euro 5) wegen einer angeblich unzulässigen Abschaltvorrichtung in Gestalt eines Thermofensters abgewiesen. Der Kläger hatte seine Ansprüche auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, hilfsweise auf Rücktritt und Anfechtung gestützt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |