|
Das OLG Düsseldorf hat das Urteil des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz sowie zur Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten verurteilt. Der Anspruch resultiert aus dem Kauf eines Neufahrzeugs des Typs VW Touareg 3.0 TDI, welches mit einem V6-TDI-Dieselmotor ausgestattet ist, für den das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |