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Das OLG Düsseldorf hat die Klage auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) im Zusammenhang mit dem sogenannten Diesel-Abgasskandal für einen Audi Typ A6 Avant line 3.0 TDI quattro (Motor EA 897) abgewiesen. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil, das die Beklagte zur Zahlung verurteilt hatte, teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |