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Ein Schadensersatzanspruch des Käufers eines Fahrzeugs mit Motor vom Typ EA 288 gegen den Fahrzeughersteller gemäß §§ 826, 31 BGB wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung kommt nicht in Betracht. Der Fahrzeughersteller hat dem Käufer keinen Schaden in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich zugefügt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |