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Ein deliktischer Schadensersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller wegen angeblicher unzulässiger Abschalteinrichtungen im EA288-Dieselmotor scheitert, wenn keine Täuschungshandlung des Herstellers gegenüber dem einzelnen Käufer und kein Irrtum im Sinne einer positiven Fehlvorstellung des Käufers vorliegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |