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Das OLG Hamm hat die Klage auf Schadensersatz wegen angeblich unzulässiger Abschalteinrichtungen (Thermofenster) in einem EA288-Motor abgewiesen. Es fehlten hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, da die aus der EA189-Thematik bekannte Umschaltlogik in EA288-Fahrzeugen nicht zum Einsatz komme und kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes vorliege. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |