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Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) durch den Fahrzeughersteller ist weder wegen einer Konformitätsabweichung bei der Regeneration des Dieselpartikelfilters noch wegen der Verwendung eines Thermofensters im Motor EA 288 gegeben. Die Verwendung eines Thermofensters begründet den Vorwurf sittenwidrigen Handelns nicht bereits deshalb, weil ein Fahrzeugtyp mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems ausgestattet und in den Verkehr gebracht wurde. Der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit setzt vielmehr voraus, dass die handelnden Personen bei der Entwicklung und/oder Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |