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Das Landgericht Duisburg legt dem Europäischen Gerichtshof ergänzende Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es fragt, ob die Richtlinie 2007/46/EG den individuellen Erwerber eines Fahrzeugs davor schützen soll, ein nicht den EU-Anforderungen genügendes Fahrzeug zu erwerben, das er in Kenntnis dessen nicht getätigt hätte. Weiterhin wird gefragt, ob der Hersteller bei Verstoß gegen die Richtlinie stets oder in bestimmten Fällen zur vollständigen Freistellung des Erwerbers verpflichtet ist und ob eine Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf den Überzahlungswert oder maximal 15% des Kaufpreises mit EU-Recht vereinbar ist, wenn der Hersteller fahrlässig eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung erteilt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |