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Das Inverkehrbringen eines Kraftfahrzeugs, das mit einem Thermofenster ausgerüstet ist, stellt keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar, wenn keine Anhaltspunkte für einen bedingten Vorsatz zum Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften vorliegen. Ein Schadenersatzanspruch wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung entfällt zudem, wenn keine Vermögensminderung eingetreten ist und ein Rückgaberecht den ungewollten Vertragsschluss beseitigen kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |