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Das OLG Köln hat die Berufung eines Klägers gegen die Abweisung seiner Klage auf Rückzahlung eines Kaufpreises für ein Fahrzeug im Wege der Rückabwicklung bzw. des Schadensersatzes gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Der Kläger hatte geltend gemacht, das Fahrzeug sei vom sogenannten Abgasskandal betroffen und weise unzulässige Abschalteinrichtungen wie ein temperaturgesteuertes Thermofenster auf. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |