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Ein Schadensersatzanspruch im VW-Abgasskandal kann auch dann bestehen, wenn das Fahrzeug bereits ein Software-Update erhalten hat, aber weiterhin eine unzulässige Abschalteinrichtung (z.B. ein "Thermofenster") und ein manipuliertes On-Board-Diagnosesystem (OBD) aufweist, das Fehlfunktionen der Abgasreinigung nicht anzeigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |