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Das OLG Düsseldorf hat auf die Berufung des Beklagten zu 1) das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und die Klage auf Lieferung eines mangelfreien Neuwagens bzw. hilfsweise Rückzahlung des Kaufpreises abgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |