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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) setzt die Kenntnis des Vorstands des beklagten Fahrzeugherstellers von dem Einbau einer vermeintlichen "Schummelsoftware" und deren Wirkweise voraus. Die Verwendung eines sogenannten Thermofensters, das bei Dieselfahrzeugen aller Hersteller weit verbreitet sei, stellt keine sittenwidrige Schädigung dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |