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1. Zur Bestimmung der Leistungsinhalte bei Vereinbarung einer Inspektion eines Pkw. 2. Zur Üblichkeit der Vergütungshöhe im Sinne von § 632 Abs. 2 BGB bei einer Inspektion eines Pkw. Die Abrechnung nach abstrakt ermittelten Preisen für bestimmte Arbeiten auf Grundlage von Zeiteinheiten nach Herstellervorgabe und dem Ansatz eines von der Werkstatt festgelegten Stundensatzes ist nicht zu beanstanden. Eine Abrechnung nach tatsächlich aufgewandter Zeit und eingesetztem Material ist bei Inspektionen von Pkw nicht als üblich anzusehen. (Leitsätze des Gerichts) |