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Ein Klageantrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht des Herstellers wegen behaupteter Abschalteinrichtungen in einem EU4-Dieselmotor ist mangels Feststellungsinteresses unzulässig, wenn der Kläger ohne hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte "ins Blaue hinein" behauptet, das Fahrzeug verfüge über einen manipulierten Motor, und dieser Vortrag rechtlich unbeachtlich ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |