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Ein Fahrzeughersteller kann zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt eine im Emissionskontrollsystem eines Dieselmotors verwendete Strategie (hier: dreistufige Aufheizstrategie/Thermofenster) als unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt hat und eine Rückrufaktion anordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |