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Ein Anspruch aus § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung im Dieselskandal scheitert bei einem Gebrauchtwagenkauf daran, dass die Verwendung einer Thermofenster-Software nicht als sittenwidrig anzusehen ist, da sie dem Motor- bzw. Bauteilschutz dient und nicht der manipulativen Überlistung des Kraftfahrtbundesamtes. Zudem fehlt es an einem schlüssigen Vortrag zur Zurechnung von Kenntnissen über die Motorsteuerungssoftware auf den Fahrzeughersteller nach § 31 BGB, wenn der Motor von einem anderen Konzernunternehmen entwickelt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |