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Das Landgericht Köln hat die Klage eines Branchenverbandes unabhängiger Herausgeber technischer Informationen gegen Fahrzeughersteller auf Unterlassung der Erhebung einer nach Ansicht der Kläger überhöhten und unzulässig berechneten Jahresgebühr für den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen (RMI) abgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |