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Das am 1. April 2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist als milderes Gesetz auf den Umgang mit Cannabis anzuwenden. Der Anbau von Cannabispflanzen nach § 34 Abs. 1 Nr. 2b) KCanG umfasst sämtliche gärtnerischen Bemühungen zur Aufzucht und verdrängt den zugleich verwirklichten Besitz von mehr als drei lebenden Cannabispflanzen auf Konkurrenzebene. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |