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Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn das Gericht die Substantiierungsanforderungen offenkundig überspannt und es dadurch versäumt, den Sachvortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben. Das Berufungsgericht hat die Substantiierungsanforderungen im Hinblick auf die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) als unzulässige Abschalteinrichtung in gehörsverletzender Weise gehandhabt, indem es dem unter Beweis gestellten Sachvortrag des Klägers nicht nachgegangen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |