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Die Kostenforderung für eine Ersatzvornahme im Sofortvollzug ist rechtmäßig, soweit sie eine Erstsicherungsmaßnahme (vorläufige Straßensperrung) zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr durch ein einsturzgefährdetes Gebäude betrifft. Weitere Maßnahmen im Sofortvollzug sind jedoch nicht geboten, wenn ein gestrecktes Verfahren möglich gewesen wäre. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |