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Ein Schaden ist "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben und das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden ist. Dies gilt auch für einen Brand in einer Werkstatthalle, der auf einen Kurzschluss in der Zentralelektrik des Fahrzeugs zurückzuführen ist, selbst wenn das Fahrzeug bereits abgestellt war und ein auslaufender Betonreiniger als Ladung den technischen Defekt verursacht hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |