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Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerhaft unterlassen, die Höhe des von der Beklagten erlangten Händlereinkaufspreises festzustellen, von dem anschließend die Nutzungsvorteile abzuziehen sind. Dies führt zur Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |