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Werbung im Internet für neue Personenkraftwagen mit Motorisierungsangaben muss zugleich die Werte des offiziellen Kraftstoffverbrauchs und der spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus angeben und sicherstellen, dass diese Informationen dem Empfänger automatisch zur Kenntnis gelangen, sobald erstmalig Angaben zur Motorisierung gemacht werden. Eine Abmahnung oder die Weiterverfolgung eines Unterlassungsanspruchs ist nicht rechtsmissbräuchlich nach § 8c UWG, wenn es nicht um eine Zuwiderhandlung geht, für die mehrere Zuwiderhandelnde verantwortlich sind, oder um mehrere Zuwiderhandlungen, die zusammen hätten abgemahnt werden können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |