|
Im Rahmen des § 826 BGB kann ein Verhalten, das sich gegenüber zunächst betroffenen (anderen) Geschädigten als sittenwidrig darstellte, aufgrund einer Verhaltensänderung des Schädigers vor Eintritt des Schadens bei dem konkreten Geschädigten diesem gegenüber nicht mehr als sittenwidrig zu werten sein. Dies ist der Fall, wenn der Hersteller bereits über ein Jahr vor dem Erwerb des Fahrzeugs durch den Kläger öffentlich über ein Update-Programm zur Verbesserung des Emissionsverhaltens informiert und damit die Arglosigkeit potenzieller Käufer objektiv beseitigt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |