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Nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 ist dieses gemäß § 2 Abs. 3 StGB auch auf vor diesem Datum begangene Taten anzuwenden. Dies führt zur Änderung des Schuldspruchs und zur Aufhebung des Strafausspruchs bei Cannabisdelikten, da das KCanG gegenüber dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mildere Strafdrohungen vorsieht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |