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Bei der Festsetzung des Streitwertes für den Rechtsstreit und den Vergleich bleiben in Darlehenswiderrufsfällen bei verbundenen Geschäften (hier: finanzierter PKW-Kauf) die im Wege einer Hilfsaufrechnung und/oder einer Hilfswiderklage von der beklagten Bank verfolgten Ansprüche auf Ersatz des Wertverlustes des PKW wegen wirtschaftlicher Identität unberücksichtigt. (Leitsätze des Gerichts) |