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Ein Fahrzeughersteller schädigt den Käufer vorsätzlich sittenwidrig, wenn die Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert ist, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung (hier: Fahrkurvenerkennung) nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Ein solches Verhalten ist besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |