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Ein Fahrzeughersteller schuldet Schadensersatz nach §§ 826, 249 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn er ein Fahrzeug mit einer Software ausstattet, die die Dosierung von AdBlue so steuert, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im Straßenverkehr eingehalten werden. Ein pauschales Bestreiten einer solchen Manipulation ist nach § 138 Abs. 3 ZPO unbeachtlich, wenn die darlegungsbelastete Partei substantiiert vorträgt und der Hersteller den Sachverhalt kennt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |