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Ein Kostenfestsetzungsbescheid für eine Ordnungsverfügung zur Mängelbeseitigung an einem Kraftfahrzeug ist der Höhe nach rechtswidrig, wenn die Gebührenfestsetzung ermessensfehlerhaft ist. Dies ist der Fall, wenn die zur antizipierten Ermessensausübung genutzten Fallgruppen zur Gebührenberechnung nicht hinreichend eindeutig gefasst sind und sich begriffliche Überschneidungen ergeben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |