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Ein Verbraucherdarlehensvertrag zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs konnte nicht mehr wirksam widerrufen werden, da die Widerrufsinformationen ordnungsgemäß waren, alle Formvorschriften beachtet wurden und alle Pflichtangaben vollständig und fehlerfrei in den Vertragsunterlagen enthalten waren. Die vom Kläger gegen die Wirksamkeit und Vollständigkeit der Widerrufsbelehrung vorgebrachten Einwendungen griffen nicht durch. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |