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Das Landgericht Paderborn hat entschieden, dass das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einem sogenannten "Thermofenster" nicht als vorsätzliche sittenwidrige Handlung im Sinne des § 826 BGB anzusehen ist. Die vom Kläger vorgetragenen Tatsachen rechtfertigen nicht die Annahme eines solchen Verhaltens der Beklagten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |