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Ein Anspruch wegen behaupteter Abgasmanipulation eines BMW X6 (Euro 5) wurde abgewiesen, da der Kläger den Nachweis einer unzulässigen Abschalteinrichtung für das streitgegenständliche Fahrzeug nicht erbringen konnte. Ein Rückruf anderer BMW-Modelle (Euro 6) wegen fehlerhafter "Bedatung" begründet keinen Automatismus für das vorliegende Fahrzeug. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |