|
Das Landgericht Bielefeld hat ein klageabweisendes Versäumnisurteil aufrechterhalten, das Ansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines vom "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs zurückwies. Der Kläger hatte die Anfechtung und den Rücktritt vom Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung und unzulässiger Abschalteinrichtungen erklärt, wobei unstreitig keine Fristsetzung zur Nacherfüllung erfolgte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |