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Ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB im Abgasskandal setzt voraus, dass der Kläger schlüssig darlegt, dass ein re-importierter Motor die streitgegenständliche Prüfstandbetrieb-Software aufweist und mit für den europäischen Markt hergestellten Motoren vergleichbar ist. Ein Anspruch wegen einer Thermofenster-Software scheitert am fehlenden substantiierten Vortrag zum Vorsatz der Beklagten, wenn eine lediglich überdehnte oder lückenfüllende, aber vertretbare Gesetzesauslegung vorliegen könnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |