|
Das Landgericht Paderborn hat entschieden, dass die Beklagte wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Audi A6 3.0 TDI verurteilt wird. Im Fahrzeug war eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems außerhalb des Prüfzyklus unzulässig verringerte, wie aus einem Bescheid des Kraftfahrtbundesamtes hervorgeht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |