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Ein in der Belastung mit einer ungewollten Verbindlichkeit bestehender Schaden des Klägers wurde nicht in sittenwidriger Art und Weise herbeigeführt. Der Einbau eines Systems zur Reduktion der Abgasrückführung innerhalb eines sogenannten Thermofensters stellt nicht per se einen deliktisch-schadensrechtlich relevanten Mangel des Fahrzeugs dar. Das System verstößt nicht evident gegen die maßgebliche Norm des Art. 5 VO (EG) 715/2007 (Fahrzeugemissionen-VO). (Orientierungssatz, nicht amtlich) |