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Eine Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrags nach Widerruf hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Dies ist der Fall, wenn die erforderlichen Pflichtangaben und eine klare und verständliche Widerrufsinformation erteilt wurden, auch wenn diese nicht exakt dem Muster entsprach und eine zusätzliche, kürzere Frist in einem Informationsblatt genannt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |