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Schadensersatzansprüche wegen des Erwerbs eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs sind ausgeschlossen, wenn die Kenntnis des Käufers von einer möglichen Betroffenheit des konkreten Fahrzeugs seinen Kaufentschluss nicht beeinflusst hat. Eine durch mündliche Wahrscheinlichkeitsangaben des Verkäufers vermittelte Kenntnis von einer möglichen Betroffenheit des Fahrzeugs vom Abgasskandal reicht aus, um Schadensersatzansprüche auszuschließen, da der Kaufentschluss dann „auf eigenes Risiko“ erfolgte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |