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Ein Kaufvertrag kommt bei einer Internetauktion auch bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer zustande, es sei denn, der Verkäufer war zur Angebotsrücknahme berechtigt. Der Höchstbietende hat einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, wenn der Verkäufer die Erfüllung des Kaufvertrages unmöglich macht. Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten eines Bieters als sogenannter 'Abbruchjäger' ist nicht allein durch die Teilnahme an einer Vielzahl von Auktionen gegeben, sondern erfordert eine umfassende Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |